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In dieser Ausgabe: Zappa Family Trust lässt Vergleich platzen!
Zappa Family Trust lässt Vergleich platzen!
Zur Einnerung:
Nachdem das Gericht in der mündlichen Verhandlung am 20.08.2008 klargestellt hatte, dass sich an der Einschätzung der Kammer nichts Wesentliches gegenüber der letzten mündlichen Verhandlung im April geändert habe, stellte die Gegenseite zur allseitigen überraschung plötzlich die Möglichkeit eines Vergleichs in den Raum.
Als möglicher Inhalt eines Vergleichs wurde durch Herrn Rechtsanwalt Thomas Schmitz „wohlwollend“ vorgetragen, dass zur Vermeidung einer „Irreführung“ bezüglich des Programminhalts des Festivals dem Begriff Zappanale ein Zusatz hinzugefügt werden solle, wie zum Beispiel „Zappa Music and More“. Darüber hinaus würde die Zappanale das Recht behalten, die Domain Zappanale weiter zu benutzen mit der Maßgabe, dass auf der Website der entsprechende Zusatz ebenfalls erscheint.
Unsererseits haben wir klargestellt, dass uns in keiner Weise daran gelegen sei, Gail Zappa das Recht abzusprechen das Erbe ihres Mannes gegen Missbrauch zu schützen und das uns ein Vergleich unter Berücksichtigung beiderseitiger Interessen als die vernünftigste Lösung erscheine. Selbstverständlich könne ein solcher Vergleich jedoch kein Kontroll- oder Mitspracherecht von Frau Zappa bezüglich des Programminhalts der Zappanale bedeuten.
Die Kammer schien von unserer Vergleichsbereitschaft sehr angetan und wies uns daraufhin, dass ein solcher Vergleich eventuell dazu führen könne, dass wir noch vorhandenes Merchandise aus Vorjahren dann nicht mehr anbieten sondern einstampfen müssten. Wir hatten daraufhin deutlich klargestellt, dass dies zwar bitter sei, aber keinen Hinderungsgrund für einen Vergleich darstelle.
Die Kammer hatte den Parteien sodann Gelegenheit gegeben, bis zum 17.09.2008 mitzuteilen, ob ein Vergleich zustande kommt. Der Anwalt von Frau Zappa hatte daraufhin erklärt, dass er ein Vergleichsangebot innerhalb der nächsten 10 Tage, also bis zum 30.08.2008 unterbreiten wird.
Was ist danach passiert?
Am 27.08.2008 teilte Herr Schmitz mit, dass „aufgrund der Entfernung, der Zeitverschiebung sowie der stets anfallenden übersetzungen“ leider noch ein wenig Zeit für die Vorbereitung eines Vergleichsvorschlages benötigt werde. Hat Herr Schmitz denn nicht gewusst wo Frau Zappa wohnt und dass sie nur Englisch spricht als er den 30.08.2008 ankündigte?
Auf die Anfrage unseres Anwalts vom 10.09.2008 ob wir überhaupt noch mit einem Vergleichsangebot rechnen können, antwortete Herr Schmitz, dass er in der letzten Zeit sehr viel unterwegs war, ebenso wie Gail Zappa, aber damit rechne, nun innerhalb einer Woche ein Angebot vorzulegen. Gleichzeitig teilt Herr Schmitz aber dem Bundespatentgericht mit, beide Parteien stünden in Vergleichsverhandlungen. Muss man das verstehen?
Auf die letztmalige Anfrage unseres Anwalts vom 15.09.2008 antwortete Herr Schmitz sodann, dass „soweit er sich recht erinnere“, aufgrund einiger Urlaubsabwesenheiten, übersetzungs- und Abstimmungsprobleme, der bereits skizzierte Vorschlag leider noch nicht vorgelegt werden könne. Dies würde allerdings in Kürze erledigt sein. Er verstehe die ganze Aufregung auch nicht, da die zugegebenermaßen unbefriedigende Zeitschiene keinerlei Nachteile für uns bedeute (?).
17.09.2008: der Vergleich ist gescheitert. Gail Zappa hat kein Vergleichsangebot vorgelegt! Wir bedauern dies sehr! Das Gericht wird seine Entscheidung nunmehr am 05.11.2008 verkünden.
Die Frage sei erlaubt: wollte man Zeit schinden oder wurden wir einfach nur verarscht?
STREIT UM MUSIKFESTIVAL Zappa-Witwe verliert Klage
Sein Name gehört mir, dachte sich Zappa-Witwe Gail - und klagte gegen das Musikfestival "Zappanale", das ein Fanclub jährlich zu Ehren ihres Gatten ausrichtet. Das Düsseldorfer Landgericht konnte sie damit nicht überzeugen.
So - und jetzt die Dame in der nächsen Instanz unterlegen. Die "Zappanale" darf weiter so heissen und auch weiterhin den Bart benutzen.
Das schreibt Veranstalter Thomas Dippel auf der Homepage der Zappanale:
» Zappanale siegt über Zappa Family Trust
Dienstag, den 15. Juni 2010 um 00:00 Uhr
arfOh mein Gott, das ist ja noch schöner als ein 4:0 Sieg gegen Australien.
Verkündet am 15.06.2010 hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Namen des Volkes für RECHT erkannt:
Die Berufung des Klägers (Gail Zappa) gegen das am 21. Januar 2009 verkündete Urteil der 2a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen. Auf die Berufung des Beklagten zu 1. (Arf-Society) wird dieses Urteil teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage des Beklagten zu 1. wird die Gemeinschaftsmarke der Klägerin 001933944 "ZAPPA" für ab dem 01. August 2007 verfallen erklärt.
Die Kosten des Rechtstreit trägt der Kläger.
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Mein ganz besonderer Dank gilt unserem Anwalt Herrn Johannes Vogel, der uns in diesem Rechtstreit so außerordentlich fachkundig beraten und immer wieder Mut gemacht hat. DANKE HERR VOGEL!!!
Ganz großen Dank aber auch an Freunde des Vereins und des Festivals ohne deren moralischer Unterstützung die letzten 3 Jahre kaum zu überstehen waren!
Dank Euch allen, wir werden versuchen uns mit einem Superfestival bei Euch zu revanchieren. Auf geht es in den Endspurt, mit neuem Mut.
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